Die Förderkritierien des Kommunalen Förderprogrammes „Innenentwicklung der Ortskerne in Rauhenebrach“, beschlossen am 14.05.2024, werden wie folgt konkretisiert:
Der Gemeinderat beschließt, für die Gemeinde Rauhenebrach ein Förderprogramm zur Innenentwicklung der Ortskerne aufzulegen. Ziel ist es die Orte wiederzubeleben und Leerstände zu minimieren.
Die Inhalte werden wie folgt festgelegt:
Antragsberechtigt: Erwerber (sh. unten)
Alter des Gebäudes: Baujahr vor 1960 (bis 31.12.1959)
Leerstand: mind. 12 Monate
Tatsächlich nicht bewohnt und niemand einwohnerrechtlich gemeldet
Lage des Anwesens: Gemeindegebiet Rauhenebrach
nicht in einem Dorferneuerungs- oder Städtebauförderungsgebiet
Erwerb: jeglicher Art (Kauf, Erbfolge etc.)
Künftige Nutzung: Selbstnutzung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken
Eigenleistungen: nein, nur Materialkosten für bauliche Maßnahmen
Förderhöhe: 10 % der Investitionskosten, max. 10.000 €
Mindestinvestition: 20.000 €
Bindefrist: 5 Jahre
Auszahlung: jährlich 20 % auf 5 Jahre
ab dem Jahr der Nutzungsaufnahme
Überweisung am Ende des Kalenderjahres
Kinderbonus: pro Kind zusätzlich 1 % (max. 1.000 €)
anrechenbar ist jedes kindergeldberechtigte Kind zum Zeitpunkt
der Antragstellung
Bauschuttentsorgung und
Abbruchkosten: 10 % der tatsächlich angefallenen Kosten ohne Eigenleistung
max. 5.000 €
Beratungsleistungen: insg. max. 5 Beratungsstunden bei teilnehmenden Architekten
Gutschein im Wert von 500 – 1.000 €
Sonstiges: kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich
gilt nicht für bereits begonnene und bereits abgeschlossene Projekte