Der Gemeinderat beschließt folgende
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Rauhenebrach
(Landkreis Haßberge)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 6.514.100 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 4.539.600 €
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 430 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag 300 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.