Bauplanungsrecht, Abschluss Städtebaulicher Vertrag zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ StelzenBaumhäuser Obersteinbach“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö beschließend 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Inhalt des Städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Stelzen-Baumhäuser Obersteinbach“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis genommen und beschließt, diesen mit dem Vorhabensträger Fa. Stelzen-Baumhäuser-Steigerwald GmbH & Co. KG, vertreten durch Hr. Sebastian Finster, Am Spreubach 10, Geusfeld, 96181 Rauhenebrach abzuschließen. Der Vertrag ist in der dieser Niederschrift beiliegenden Fassung Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2025 14:50 Uhr