Erneuerung und Verbesserung der Kläranlage; Erhebung von Vorauszahlungen auf den vorläufigen Verbesserungsbeitrag; Änderung der Fälligkeit der 2. Abschlagszahlung
Daten angezeigt aus Sitzung: 01/2017. Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 01/2017. Sitzung des Gemeinderates | 17.01.2017 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 07.06.2016 dahingehend aufzuheben und abzuändern, dass die Fälligkeit der 2. Rate der Vorauszahlung auf den vorläufigen Verbesserungsbeitrag zur Erneuerung und Verbesserung der Kläranlage auf 28.02.2018 festgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2017 14:53 Uhr