Ortsabrundung Prölsdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung folgender
Ergänzungssatzung:
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist i.V.m. Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145) geändert worden ist erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende, vom Landratsamt Haßberge mit Bescheid vom ………………………. Az. …………………. genehmigte Ergänzungssatzung:
§ 1
Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Prölsdorf werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1:1000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Innerhalt der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gemäß § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher qualifizierter Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.
§ 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Für den Gemeindeteil Prölsdorf wurde der Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung (Ortsabrundung) gefasst. Diese wird durch Niederlegung im Rathaus bekanntgemacht. Hierauf wird in der nächsten Zeit an den einzelnen Ortstafeln hingewiesen.
Datenstand vom 10.09.2018 16:56 Uhr