BV Nr. 49/2021; Neubau eines Garten- und Gerätehauses in Koppenwind


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 2.1

Beschluss

BV-Nr.         49/2021
Bauvorhaben:        Neubau eines Garten- und Gerätehauses
Baugrundstück: Fl.Nr 90 Gem. Koppenwind (Zum Taubenherd 12)
Bauherr:        Gschwender-Hader Petra und Hader Elmar, Koppenwind, Zum Taubenherd 12, 96181 Rauhenebrach


Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären und den Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Berg“ Koppenwind zuzustimmen: 4.9 Dachneigung, 6.0 überbaubare Grundstücksfläche/ Überschreitung der Baugrenze 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Neubau eines Garten- und Gerätehauses in Koppenwind 

Datenstand vom 19.07.2022 09:13 Uhr