Fischereirecht an der Rauhe Ebrach in Prölsdorf, Pachtvertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Ausübung des Fischereirechtes der Gemeinde Rauhenebrach in der Rauhe Ebrach innerhalb der Gemarkung Prölsdorf gem. Art 22 Abs. 1 Fischereigesetz dem Inhaber des angrenzenden Fischereibetriebes Alexander Aumüller, Mühlweg 3, Prölsdorf, zu überlassen. Die Entschädigung beträgt 125,00 € pro Jahr. Die Dauer der Überlassung beträgt zehn Jahre. Sie beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2032. Für die Überlassung gelten die für Fischereipachtverträge üblichen Bedingungen entsprechend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2022 15:55 Uhr