Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende 

HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Rauhenebrach
(Landkreis Haßberge)
für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Verwaltungshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben auf                                6.714.010

und

im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben auf                                3.985.600

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
       a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        430 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                                                        320 v.H.

2.        Gewerbesteuer
       nach dem Gewerbeertrag                                                        300 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023 wurden diskutiert und beschlossen. Die Haushaltssatzung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Datenstand vom 19.07.2023 16:51 Uhr