Wasserrecht; Brunnenbohrung in Geusfeld, Stellungnahme der Gemeinde
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 17.10.2023 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, zur Brunnenbohranzeige des Herrn Willi Keller, Geusfeld, Ebracher Weg 8, 96181 Rauhenebrach auf dem Grundstück Fl.Nr. 92/2 Gem. Geusfeld keine Einwendungen zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4
Öffentlichkeitsarbeit
Zustimmende Stellungnahme zu einer Brunnenbohranzeige zum Gartengießen in Geusfeld.
Datenstand vom 14.12.2023 11:48 Uhr