Jahresrechnung 2022; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 9.2

Beschluss

b) Entlastung der Jahresrechnung
Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung am 22.01.2024 keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, beschließt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2022 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Nachdem die Rechnungsprüfung keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, wurde die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.

Datenstand vom 02.01.2025 09:56 Uhr