Wasserrecht, Errichtung eines Backhäuschens in der Nähe der Rauhe Ebrach, Stellungnahme
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 14.05.2024 | ö | beschließend | 10 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass Einvernehmen zur Genehmigung nach § 36 WHG i. V. m. Art. 20 BayWG zur Errichtung eines Backhäuschens auf dem Grundstück St.-Kilian-Str. 30, Wustviel, durch Herrn Marco Stretz zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen zur wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Backhäuschens in Wustviel im 60-Bereich der Rauhe Ebrach erteilt.
Datenstand vom 24.06.2024 14:06 Uhr