Wasserversorgung, Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme aus Brunnen durch den SC Koppenwind, Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag des SC Koppenwind auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus dem Brunnen auf Fl.Nr. 227 Gem. Koppenwind mit einer jährlichen Entnahmemenge von 1.200 m³ und einer täglichen Bewässerungszeit von ca. 1,5 Stunden in den Abendstunden zweimal wöchentlich in den Sommermonaten zur Kenntnis genommen und beschließt, 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der SC Koppenwind hat für die Beregnung des Sportplatzes eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus ihrem Brunnen gestellt. Zusätzlich zum vorhandenen Zisternenwasser soll in den Sommermonaten zweimal wöchentlich in den Abendstunden für ca. 1,5 Std. bewässert werden. Der Gemeinderat hat keine Einwendungen erhoben.

Datenstand vom 23.09.2024 08:53 Uhr