TC Rauhenebrach; Änderung des Pachtvertrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  05/2017. Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 05/2017. Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Pachtvertrag mit dem Tennisclub 1986 Rauhenebrach e. V. vom 27.11.1986, geändert durch die Pachtverträge vom 21.09.1994, 13.12.2000 und 12.01.2016 wie folgt zu ändern:

Bei Ziffer IV wird folgender Satz eingefügt:

„Das Nutzungsrecht der Anlage ist während der Laufzeit unkündbar, unabdingbar und besteht für die Vertragsdauer uneingeschränkt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Pachtvertrag der Gemeinde mit dem TC Rauhenebrach wurde in seinem Nutzungsrecht so ergänzt, wie es für eine staatl. Förderung durch den BLSV Voraussetzung ist.

Datenstand vom 29.06.2017 14:30 Uhr