BV-Nr. 30/2017 Bauvoranfrage zum Bau eines landwirtschaftlichen Unterstandes in Fürnbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
09/2017. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
BV-Nr. 30/2017
Bauvorhaben: Bauvoranfrage zum Bau eines landwirtschaftlichen Unterstandes in Fürnbach
Baugrundstück: Fl.Nr. 156 Gem. Fürnbach
Bauherr: Zier Leo, Grabengasse 6, Fürnbach, 96181 Rauhenebrach
Der Gemeinderat hat von o.g. Antrag Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weil das Vorhaben dem rechtskräftigen Bebauungsplan widerspricht. Ebenso kann einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht zugestimmt werden, weil die Grundzüge der Planung berührt würden. Der Bauherr könnte den Standort des Gebäudes so verändern, dass es innerhalb der festgelegten Baugrenzen zu liegen kommt. Insoweit führt die Durchführung des Bebauungsplans auch nicht zu einer nicht beabsichtigten Härte für den Antragsteller. Die Abweichung vom Bebauungsplan wäre mit den öffentlichen Interessen nach einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gebietes nicht vereinbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2017 11:55 Uhr