Denkmalschutz; Antrag auf Erlaubnis nach dem Bayer. Denkmalschutzgesetz, Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Die Gemeinde Rauhenebrach beschließt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, 7 und 10 des Bayern. Denkmalschutzgesetzes des Herrn Wolfgang Tummeley zur Sanierung seines Anwesens auf dem Grundstück Fl.Nr. 21 Gem. Fabrikschleichach (Balth.-Neumann-Weg 1) keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Für das Gemeindegebiet wurde ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz zur Sanierung eines Anwesens gestellt. Die Gemeinde hat hierzu ihr Einvernehmen erteilt.

Datenstand vom 01.03.2018 09:46 Uhr