Geh- und Radweg Falsbrunn - Prölsdorf, Architektenleistungen, Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für weitere Ingenieurleistungen für den Bau des unselbständigen Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2274 zwischen den Gemeindeteilen Falsbrunn und Prölsdorf an das Planungsbüro ProTerra, Zell a.E., Oberm Stück 26, 97478 Knetzgau zu vergeben. Vertragsgegenstand sind die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 47, sowie die örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 (HOAI 2013). Es gilt die Honorarzone II und der entsprechende Mindestsatz nach § 48 HOAI 2013. Für die örtliche Bauüberwachung wird ein Honorar von 2,9 % der anrechenbaren Kosten vereinbart. Die Nebenkosten werden jeweils pauschal mit 5 % des Honorars vergütet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für weitere Ingenieurleistungen für den Bau des unselbständigen Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2274 zwischen den Gemeindeteilen Falsbrunn und Prölsdorf an das Planungsbüro ProTerra, Zell a.E., Oberm Stück 26, 97478 Knetzgau zu vergeben. Vertragsgegenstand sind die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 47, sowie die örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 (HOAI 2013).

Datenstand vom 10.09.2018 16:54 Uhr