Flächennutzungsplan; Abwägungsbeschluss nach § 4a Abs. 3 BauGB und Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Rauhenebrach nimmt die im Rahmen der Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen und Vorschläge zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Behandlung und planerischen Abwägung zu. Der Abwägungsvorschlag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse ergibt sich lediglich eine redaktionelle Ergänzung im textlichen Begründungsteil des Flächennutzungsplanes. Die somit redaktionell angepasste Fassung erhält das Datum 16.07.2018.
Der vorgelegte Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 16.07.2018 wird somit gebilligt und festgestellt (Billigungs- und Feststellungsbeschluss).
Die Verwaltung wird beauftragt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Haßberge gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 16.07.2018 wurde Gemeinderat gebilligt und festgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Änderung dem Landratsamt Haßberge zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung wird dann ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Datenstand vom 31.10.2018 08:41 Uhr