Entschädigung der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (beschließend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf, 04.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kirchdorf (Gemeinde Kirchdorf) 01. Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf 04.05.2020 ö beschließend 3.2

Beschluss 1

Zu 1. Monatliche Entschädigung
Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 200,00 € festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter die Vertretungsregelung fallen. Außerdem wird die monatliche Entschädigung linear an die üblichen Besoldungserhöhungen der bayerischen Beamten angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu 2. Vertretungsfall
Neben der monatlichen Entschädigung wird ab dem zweiten Monat der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von 112,97 € pro Kalendertag abzüglich des im jeweiligen Monat anfallenden Sitzungsgeldes und abzüglich der monatlichen Pauschale gewährt. Der erste Monat der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist mit der üblichen monatlichen Entschädigung abgegolten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2020 14:01 Uhr