Ergänzungssatzung Moosham - Abwägungsbeschlüsse nach Auslegung und Billigungsbeschluss und Beschluss zur erneuten Auslegung (beschließend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf, 02.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kirchdorf (Gemeinde Kirchdorf) 02. Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf 02.06.2020 ö beschließend 3

Beschluss 1

Zu A) Börden und TöB ohne Rückmeldung zur Planung
Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens dieser Behörden und TÖB keine Stellungnahme bei der Gemeinde eingereicht wurden. Er geht daher von ihrem Einverständnis zur Planung aus.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu B) Behörden-/TÖB-Rückmeldungen ohne Äußerungen zur Planung:
Der Gemeinderat nimmt dieses Stellungnahmen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu C1) Regierung von Obb, höhere Landesplanungsbehörde, Sg. 24.1
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde zur Kenntnis, diese wird berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu C2) Wasserwirtschaftsamt Rosenheim:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zur Kenntnis, diese wird berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu C3) Landratsamt Mühldorf a. Inn
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf a. Inn zur Kenntnis, diese wird berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu C4) Deutsche Telekom Technik GmbH
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Unter Einbeziehung der heute gefassten Beschlüsse billigt der Gemeinderat den geänderten Entwurf der Ergänzungssatzung „Moosham“ i. d. F. vom 03.04.2020 und beauftragt die Verwaltung
  1. Ort und Dauer der Auslegung 1 Woche vorher ortsüblich bekannt zu
    machen und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch –BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können öffentlich auszulegen.
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen berührten Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2020 13:59 Uhr