Rechnungsprüfungsausschuss - Beschluss auf Verzicht der Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses (beschließend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des VG Rates, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Reichertsheim) 01. Sitzung des VG Rates 01.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Rechnungsprüfung muss durch den VG-Rat durchgeführt werden. Dafür kann ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Dieser ist aber erst ab einer VG-Größe von 5000 Einwohnern verpflichtend. Dies ist nicht der Fall und damit kann der VG-Rat die Rechnungsprüfung selbständig machen. Dies wurde in der Vergangenheit auch so durchgeführt.

Beschluss

Der VG-Rat beschließt, dass die Rechnungsprüfung jeweils durch das komplette Gremium durchgeführt wird und kein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet wird. Die Prüfung erfolgt in der Regel im Vorfeld der Haushaltssitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2025 09:02 Uhr