Bauleitplanung Sondergebiet Erneuerbare Energien/Photovoltaik Wimbach - Stellungnahme der Regierung von Niederbayern
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.11.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern vom 02.03.2023 zur Kenntnis.
Auf dem Gebiet des Marktes Reisbach wurden bisher Freiflächenanlagen zwar im Planungsverfahren entwickelt, aber vor Ort aufgrund der Veränderungen des Vergütungssystems überwiegend nicht umgesetzt. An vorbelasteten Standorten stand nur eine ehemalige Sandgrube zur Verfügung. Diese ist mittlerweile überplant und dient der Solarnutzung (Thannenmais – Dobl).
Derzeit stehen im Gemeindegebiet keine weiteren vorbelasteten Standorte für die Nutzung regenerativer Energien zur Verfügung. In der für das Marktgebiet Reisbach erarbeiteten Solarstudie ist die Fläche im Hinblick auf alle geprüften Kriterien und im Vergleich zu anderen Flächen als überwiegend geeignet eingestuft.
Der Markt Reisbach gewichtet daher im Hinblick auf das überragende öffentliche Interesse i.S. Art.1 § 2 des „Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ den Belang der effizienten Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien höher als den Grundsatz 6.2.3 LEP. An den Festsetzungen soll festgehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2024 17:08 Uhr