Bauleitplanung Sondergebiet Erneuerbare Energien/Photovoltaik Wimbach - Stellungnahme Landratsamt Dingolfing-Landau, Abfallrecht/Umweltschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.11.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Sachgebietes Abfallrecht / Umweltschutz zur Kenntnis.
Gemäß den textlichen Festsetzungen unter T1.5 sind Aufschüttungen und Abgrabungen grundsätzlich unzulässig. Die kleinflächigen Eingriffe in den Boden durch das Aufstellen von Trafos oder Containern zur Energiespeicherung bedingen keinen Bedarf, um Bodenmaterial aus dem Geltungsbereich abzutransportieren.
Vorsorgehalber wird aber in den Hinweisen folgende Formulierung aufgenommen:
„Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist aufgrund der in dem Bereich vorliegenden erhöhten Wahrscheinlichkeit höherer Arsengehalte (siehe beigefügten Arsenkartenauszug) im Rahmen von Baumaßnahmen nach Möglichkeit ausgebautes Bodenmaterial in diesem Bereich wieder zu verwenden. Sollte im Rahmen der Baumaßnahme Bodenmaterial aus diesem Bereich die Baustelle verlassen, ist aus bodenschutzrechtlicher Sicht eine Untersuchung auf Arsen erforderlich. Hierzu wird auf das LFU-Merkblatt „Beprobung von Boden und Bauschutt“, sowie auf das Merkblatt „Handlungshilfe für den Umgang mit geogen arsenhaltigen Böden“ verwiesen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2024 17:08 Uhr