Vorhabensbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet Erneuerbare Energien / Photovoltaik Wimbach - Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.11.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB und billigt den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Erneuerbare Energien /Photovoltaik Wimbach“ mit zu überarbeitenden Stand vom 07.11.2023 unter Berücksichtigung der vorab gefassten Einzelbeschlüsse zusammengefasst wie folgt:
- Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zu den vogelbrütenden Arten werden in die Planung wie aufgezeigt übernommen.
- Die hieraus notwendige CEF Maßnahme wird sowohl in den Bebauungsplan als auch den Durchführungsvertrag zu der Maßnahme geeignet eingepflegt.
- Die notwendigen Pflanzmaßnahmen werden ergänzend als Verpflichtung in den Durchführungsvertrag übernommen.
- Die aus bodenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Hinweise werden in den vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.
- In den Planungsunterlagen wurde der notwendige Erschließungsplan ergänzt.
Die Verwaltung soll die überarbeitete Planung mit neuem Stand dann vom 07.11.2023 zusammen mit den umweltbezogenen Stellungnahmen und sachverständigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auslegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2024 17:08 Uhr