1. Änderung und Erweiterung Bebauungs- und Grünordnungsplan "GE Griesbach" - Beschluss zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes am Landratsamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 9. Sitzung des Marktgemeinderates 08.08.2023 ö beschließend 5.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Inhalt der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes am Landratsamt zur Kenntnis. Wie angenommen handelt es sich bei dem durchgeführten Verfahrensschritt um die vorgezogene Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Den fehlerhaften Verweis auf § 4 Abs. 2 BauGB bitten wir zu entschuldigen.
Der Markt Reisbach nimmt Kenntnis von der Rechtsauffassung des Landratsamtes, dass für die Erweiterung des Planbereiches und für die Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes ein jeweils eigenständiges Verfahren erforderlich ist. In Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt verzichtet der Markt Reisbach auf die teilweise Aufhebung und Neufestsetzung im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „GE – Griesbach“. Stattdessen wird das Verfahren umgewidmet und mit der Verfahrensbezeichnung „1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan GE Griesbach“ fortgeführt. 
Der Markt Reisbach sieht aktuell von einer Einbeziehung der angesprochenen Fläche Richtung Griesbach in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ab. Der Bereich weist momentan noch einen baulichen Restbestand der ursprünglich dort betriebenen Kläranlage auf. Der Rückbau ist begonnen und wird noch Zeit brauchen. Als Grünfläche mit der Funktion Retentionsraum kann man den Bereich daher momentan noch nicht ansprechen. In diese Richtung wird der Markt den Bereich nutzen und zu gegebener Zeit dann auch satzungsmäßig festsetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 14:17 Uhr