1. Änderung und Erweiterung Bebauungs- und Grünordnungsplan "GE Griesbach" - Beschluss zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 9. Sitzung des Marktgemeinderates 08.08.2023 ö beschließend 5.13

Beschluss

Der Markt Reisbach hat die auf Basis einer hydraulischen Berechnung ermittelte Hochwasserlinie in den Bebauungsplan aufgenommen und die Baugrenze so angepasst, dass Bauen im Überschwemmungsgebiet nicht zulässig ist. Die vorhandenen Gebäudlichkeiten der ehemaligen - baurechtlich privilegierten - Kläranlage wurden als Bestand übernommen. Aufgrund der vor Ort sehr beengten räumlichen Gegebenheiten wurde nicht weiter von der Hochwasserlinie abgerückt. Bei der Bauweise wird die Gefahr des Hochwassers beachtet. Vor Ort schwierige Baugrundverhältnisse lassen ein weiteres Abrücken ebenfalls leider nicht zu. Die Nutzung für die Feuerwehr lässt außerdem erwarten, dass vor Ort technisch Hochwassersituationen qualifiziert begegnet werden kann. Von daher hält der Markt Reisbach an der gewählten Festsetzung fest. 
Die örtlichen Verhältnisse lassen die Versickerung leider nicht zu. Daher wurde die bisherige Infrastruktur als Anbindemöglichkeit genutzt. Zukünftig soll angestrebt werden, den im Bereich des Griesbaches zur Verfügung stehenden Retentionsraum zu erweitern. Die noch in den Unterlagen enthaltene aufgelassene Abwasseranlage Griesbach wird korrigiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 14:17 Uhr