1. Änderung und Erweiterung Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Griesbach - Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.08.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB und billigt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „1. Änderung und Erweiterung Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Griesbach“ mit zu überarbeitenden Stand dann vom 08.08.2023 unter Berücksichtigung der vorab gefassten Einzelbeschlüsse zusammengefasst wie folgt:
- Der fehlerhafte Verweis auf § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird korrigiert.
- Das Verfahren wird dahingehend umgewidmet, dass eine Teilaufhebung nicht mehr notwendig erscheint und das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Baugebietes „GE Griesbach“ erfolgt und auch so zu bezeichnen ist.
- Die weiteren Hinweise des Sachgebietes Abfallrecht / Umweltschutz am Landratsamt werden an geeigneter Stelle in den Bebauungsplan aufgenommen.
- Die als Ausgleich für das Baugebiet zu buchende Fläche wird bei der Ökokontofläche abgebucht und diese Abbuchung noch ergänzend zeichnerisch in die Planung übernommen.
- Die Hinweise des Staatlichen Bauamtes Landshut werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan geeignet übernommen und die Bauverbotszone in den Bebauungsplan aufgenommen.
- Die Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH sollen in die Planung geeignet aufgenommen werden.
- Die vom Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt angemerkte Unrichtigkeit wird korrigiert sowie die ergänzenden Hinweise in die Planung aufgenommen.
- Der von der Deutschen Telekom mitgeteilte Verlauf der Bestandsleitungen wird in den Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen.
- Der Verweis auf die mittlerweile aufgelassene Abwasserbehandlungsanlage Griesbach wird korrigiert.
Die Verwaltung soll die überarbeitete Planung mit neuem Stand dann vom 08.08.2023 zusammen mit den umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auslegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.10.2023 14:17 Uhr