1. Änderung und Erweiterung Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Griesbach - Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 9. Sitzung des Marktgemeinderates 08.08.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB und billigt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „1. Änderung und Erweiterung Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Griesbach“ mit zu überarbeitenden Stand dann vom 08.08.2023 unter Berücksichtigung der vorab gefassten Einzelbeschlüsse zusammengefasst wie folgt:

  • Der fehlerhafte Verweis auf § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird korrigiert.
  • Das Verfahren wird dahingehend umgewidmet, dass eine Teilaufhebung nicht mehr notwendig erscheint und das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Baugebietes „GE Griesbach“ erfolgt und auch so zu bezeichnen ist.
  • Die weiteren Hinweise des Sachgebietes Abfallrecht / Umweltschutz am Landratsamt werden an geeigneter Stelle in den Bebauungsplan aufgenommen.
  • Die als Ausgleich für das Baugebiet zu buchende Fläche wird bei der Ökokontofläche abgebucht und diese Abbuchung noch ergänzend zeichnerisch in die Planung übernommen.
  • Die Hinweise des Staatlichen Bauamtes Landshut werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan geeignet übernommen und die Bauverbotszone in den Bebauungsplan aufgenommen.
  • Die Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH sollen in die Planung geeignet aufgenommen werden.
  • Die vom Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt angemerkte Unrichtigkeit wird korrigiert sowie die ergänzenden Hinweise in die Planung aufgenommen.
  • Der von der Deutschen Telekom mitgeteilte Verlauf der Bestandsleitungen wird in den Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen.
  • Der Verweis auf die mittlerweile aufgelassene Abwasserbehandlungsanlage Griesbach wird korrigiert.  

Die Verwaltung soll die überarbeitete Planung mit neuem Stand dann vom 08.08.2023 zusammen mit den umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auslegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 14:17 Uhr