1. Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan GE - Griesbach und Erweiterung - Stellungnahme Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 3. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 8.2

Beschluss

Dem Markt Reisbach ist bekannt, dass sich der Geltungsbereich der Änderung teilweise auch auf das Überschwemmungsgebiet (HQ 100) erstreckt. Der über Baugrenzen definierte Baubereich liegt vollständig außerhalb der errechneten Hochwasserlinie. Bei den im Überschwemmungsbereich bereits vorhandenen Anlagen handelt es sich um bestandsgeschützte Anlagenteile der ehemaligen genehmigten Kläranlage. Ein kleinerer Bereich (Sondergebiet 03 - "Abwasser") soll auch weiterhin dem Betrieb der Pumpstation von Griesbach nach Reisbach dienen.
Die Errichtung von Bauwerken die den Hochwasserabfluss hindern könnten, ist im Bereich des Überschwemmungsgebietes nicht zulässig, vorgesehen und auch nicht geplant.
Die Ausweisung als Grünfläche entspricht aktuell noch nicht dem vorhandenen genehmigten Bestand. Der Markt Reisbach ist sich jedoch seiner Unterhaltsverpflichtung für den Griesbach bewusst und wird den sich verstärkenden Starkregenereignissen geeignet Rechnung tragen. Die Stellungnahme des Sachgebietes Wasserrecht wird in den textlichen Hinweisen ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2024 11:38 Uhr