Abrundungssatzung Mienbach Nord - Stellungnahme Deutsche Telekom GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 15. Sitzung des Marktgemeinderates 17.11.2020 ö beschließend 8.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis, dass erfahrungsgemäß beim Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur in bestehende Straßenkörper eingegriffen werden muss. Hier sollte jeweils darauf geachtet werden die betroffenen Bereiche wieder in einen verkehrlich mangelfreien und nutzbaren Zustand zu versetzen, sobald die Maßnahme abgeschlossen ist.
Da plangemäß die Errichtung eines Wohnhauses vorgesehen ist, erscheint hier im Wesentlichen die Errichtung eines Hausanschlusses ausreichend.
Sollte die Zufahrt als eigenständiges Flurstück vermessen und grundbuchrechtlich eingetragen werden, erklärt sich der jeweilige Eigentümer / die Eigentümerin bereit eine entsprechende Dienstbarkeit zugunsten der Deutschen Telekom in das Grundbuch wie gewünscht eintragen zu lassen. Diese Bereitschaft wird in der vertraglichen Vereinbarung zur Planung ergänzt. Der Bauherr / Die Bauherrin erklärt sich ferner bereit, die Baumaßnahme auf Basis der Eingabeplanung rechtzeitig und geeignet mit der Deutschen Telekom abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2021 09:37 Uhr