Ausweisung Allgemeines Wohngebiet Am Gries II in Englmannsberg - Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Landshut


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 5.7

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zur Kenntnis. Das vorgesehene Sickerbecken wurde in Abstimmung mit einem Fachbüro vorgeplant und soll in der Dimensionierung den aktuellen Anforderungen gemäß ausgeführt werden. Im Rahmen erforderlicher Erschließung wird ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt. Die Ableitung des Oberflächenwassers im Bereich der Erschließungsstraße wird bei der Nivellierung der anstehenden Straßenplanung beachtet. Hierbei liegt der Focus auf einen geordneten und schadlosen Abfluss.
Bei der Planung war der Markt Reisbach bestrebt, angesichts der exponierten Lage des Baugebietes eine allzu starke Höhenentwicklung der Gebäude im Baugebiet zu vermeiden. Daher erfolgte die Festsetzung der Höhenkoten auf Basis eines Höhenbezugspunktes NN je Bauparzelle. Der beauftragte Planer war auftragsgemäß bestrebt, eine an das Gelände angepasste Bauweise sicherzustellen. Die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens ist über die bisherigen Vorgaben nicht fixiert und kann vom Gebäudeplaner daher je nach den Erfordernissen der örtlichen Lage und der Planungswünsche der Bauherren gewählt werden. Der Hinweis auf die notwendige Höhe von 25 cm über der Geländeoberkante wird in den Bebauungsplan an geeigneter Stelle aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2021 10:24 Uhr