2. Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan "Failnbach I" - Beschluss Aufstellung und Billigung des Deckblattvorentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Marktgemeinderates, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 4. Sitzung des Marktgemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt auf Antrag der BMV Braun GmbH die Änderung des bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes Failnbach I. Der Bebauungsplan wird in folgenden Punkten geändert:

  • bei Ziffer 0.6.1
Ausführung von Pultdächern bei den Garagen möglich
Aufgabe der bisher festgesetzten Traufhöhe von 2,75 m stattdessen nach Vorgabe BayBO

  • bei Ziffer 0.6.2
Aufgabe der Angleichungspflicht bei den Grenzgebäuden für das später ausgeführte Bauvorhaben

  • bei Ziffer 0.7.1
Versetztes Satteldach ergänzend zulässig
Dachneigungen unter 28 ° neu zulässig
Ergänzende Beschreibung wie die Kniestockhöhe zu ermitteln ist
Wandhöhenvorgabe von 5,50 m unabhängig von der Geschossigkeit

  • bei Ziffer 0.9.1
Anwendung des jeweils aktuellen Abstandsflächenrechts nach BayBO.

  • bei Ziffer 0.10 
Übertragung der veränderten Festsetzungen im Wesentlichen auf das gesamte Baugebiet

  • bei Ziffer 3
Optimierung des Baufensters Parzelle 11 – wegen nicht mehr vorhandener Hochspannungsleitung

Die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (insbesondere Art. 6 ff BayBO) bleiben unberührt.
Diese Änderung berührt nicht die Grundzüge der Planung. Die Änderung soll daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 BauGB für diese Änderung durchzuführen. Die Bauherrin trägt die Kosten des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2022 12:49 Uhr