Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan Brunnleiten - Beschluss zum Antrag auf Änderung der Festsetzungen eines Teilbereiches (Flst.-Nrn. 326/4 und 326/5, Gemarkung Reisbach)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 11. Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt auf Antrag von Frau Müller die 3. Änderung des bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes Brunnleiten in Aussicht.

Der bestehende Bebauungsplan wird auf Basis von Art. 81 BayBO für die Grundstücke Flst.-Nrn. 326/4 und 326/5, Gemarkung Reisbach wenigstens in folgenden Punkten geändert:

  • Anpassung der Grundflächenzahl an die gewünschte verdichtete Bauweise
  • Anpassung der Baugrenze an die vorgesehenen Baukörper
  • Änderung Lage Zufahrt, Stellplätze und Carport
  • Überschreitung Wandhöhe um wenigstens 0,50 m bzw. 1,25 m im Bereich der südlichen Balkone
  • Ausführung in Kniestockbauweise
  • abweichende Gestaltung der Nebengebäude / Carports (mit Pultdach, Blechdeckung, Dachneigung 5° bis 10° und geänderter Wandhöhe von 3 m)

Die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (insbesondere Art. 6 ff BayBO) bleiben unberührt.
Diese Änderung berührt nicht die Grundzüge der Planung. Die Änderung soll daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 BauGB für diese Änderung durchzuführen. Die Antragstellerin hat auf Basis eines Vorvertrages die Kosten des Verfahrens sowie alle anfallenden Planungs- und Erschließungsaufwendungen zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 13:25 Uhr