Bebauungsplan "GE - Griesbach" mit Erweiterung an der Mamminger Straße - Beschluss Aufstellung und Billigung Teilaufhebung und Erweiterung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt: 

  • Die Teilaufhebung des bestehenden Bebauungsplanes „GE - Griesbach“ im Bereich des Grundstückes Flst.-Nr. 558/1, Gemarkung Griesbach. Der Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „GE - Griesbach“ verringert sich entsprechend.
  • Die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden        Flst.-Nr. 572, Gemarkung Griesbach
im Süden        Flst.-Nr. 558/3, Gemarkung Griesbach
im Osten        Flst.-Nr. 112, Gemarkung Griesbach
im Westen        Flst.-Nrn. 557/1 und 558/3, Gemarkung Griesbach

und folgende Grundstücke der Gemarkung Griesbach beinhaltet:
Flst.-Nrn. 557/1 (T), 558/1 und 529 /T)

Es ist beabsichtigt drei Nutzungsbereiche festzusetzen:

Sondergebiet 1 für das Feuerwehrwesen
Sondergebiet 2 für die Freizeitnutzung
Sondergebiet 3 für die Einrichtungen der Abwasserentsorgung

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Konzept des Vorentwurfes zum Bebauungs- und Grünordnungsplan in der Fassung vom 13.12.2022. Der Ausgleich soll über das kommunale Ökokonto erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und die vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2023 15:59 Uhr