Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet Erneuerbare Energien / Photovoltaik Wimbach – Beschluss Einleitung Verfahren und Billigung Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 11

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 27.04.2022 zu und beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch für die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 13.12.2022 ausgewiesenen Geltungsbereiche zur Ausweisung des „Sondergebiet Photovoltaik / Erneuerbare Energien Wimbach“.

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehend aus zeichnerischem Teil und planungsrechtlichen Festsetzungen in der Fassung vom 13.12.2022 wird mit folgender Änderung gebilligt:

  • Ein geeigneter Erschließungsplan ist noch zu ergänzen.
Nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Planung einschließlich Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. 

  1. Entsprechend den Kriterien des Marktgemeinderates sind die Planunterlagen vom Antragsteller den angrenzenden Grundstücksnachbarn noch zur Kenntnis zu geben. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens auf Basis eines noch vorzulegenden und miteinander abzustimmenden Durchführungsvertrages.

  1. Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der Änderung der Rechtslage laut aktuellen Vorgaben in § 6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2023 15:59 Uhr