Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 7.1

Beschluss

Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:


§ 1 Änderung

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird geändert. § 3 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:

Die Beauftragten für Jugend, Senioren, Kultur, Integration und Antikorruption erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung von 35,00 € pro Monat.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 23.02.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 11:03 Uhr