Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in Altmühlmünster Hausnr. 23 (Flurnr. 72, Gemarkung Altmühlmünster)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö informativ 3.1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.11.2022 ö beschließend 3

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt, sofern im Hinblick auf den Hochwasserschutz keine Beeinträchtigungen gegeben sind.

Die erforderlichen Fachstellen sind am Verfahren zu beteiligen und mögliche abflussverbessernde Maßnahmen sind zu berücksichtigen.

Das städtische Grundstück Flurnummer 130/2, Gemarkung Altmühlmünster darf nicht überbaut werden. Die genaue Lage des verrohrten Altmühlmünsterbachs ist zu ermitteln.

Zur eindeutigen Klärung der Grundstücksverhältnisse und der Lage der Bauvorhaben müssen die Grundstücksgrenzen des Flurstücks 72, Gemarkung Altmühlmünster im Auftrag des Eigentümers vorab amtlich vermessen und abgemarkt werden.

Für Schäden, die aufgrund einer möglichen Überbauung des früheren Triebwerkskanals entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Während der Bauphase ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zum ursprünglichen Bachbett einzuhalten um Setzungen, Verschiebungen, Undichtigkeiten, oder anderweitige Beschädigungen des Fließgerinnes einschließlich der Verrohrung zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 2

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Datenstand vom 28.11.2022 16:37 Uhr