Bebauungsplan Nr. 43 "An der Schleuse Haidhof" DB Nr. 4b - Beschluss über weiteres Vorgehen bezüglich Kleingartenanlage und Spielplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschließend 3.3

Beschluss

Die als Dauerkleingarten festgesetzte Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 43 „An der Schleuse Haidhof“ DB Nr. 4b soll parzelliert und anschließend zur weiteren Nutzung als Schrebergärten verpachtet werden. Dabei kann der Betrieb sowie die Verwaltung der Dauerkleingartenanlage mittels eines Vertrages an einen Dritten übergeben werden. Der Inhalt des Vertrages sowie die Kriterien für die zukünftigen Pächter kann in separaten Beschlüssen gefasst werden.

Der im Bebauungsplan festgesetzte Spielplatz wird durch die Stadt Riedenburg hergestellt und unterhalten. Für die Planung des Spielplatzes kann ein Landschaftsarchitekt beauftragt werden. Anschließend können für den Spielplatz Spielgeräte in Höhe von bis zu 25.000,00 € beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2023 12:17 Uhr