vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 67 "Solarpark Otterzhofen Süd" mit paralleler 59. Flächennutzungs- und 40. Landschaftsplanänderung - Abwägung fristgemäß eingegangener Stellungnahmen förmliche Beteiligung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.04.2023 ö beschließend 3.3

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von allen eingegangenen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 67 „Solarpark Otterzhofen Süd“ und der parallelen 59. Flächennutzungs- und 40. Landschaftsplanänderung und beschließt die Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 67 „Solarpark Otterzhofen Süd“ und die Entwürfe der parallelen 59. Flächennutzungs- und 40. Landschaftsplanänderung werden jeweils in der Fassung vom 27.04.2023 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 67 „Solarpark Otterzhofen Süd“ wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die 59. Änderung des Flächennutzungsplans und die 40. Änderung des Landschaftsplans im Bereich „Solarpark Otterzhofen Süd“ werden in der Fassung vom 27.04.2023 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 67 „Solarpark Otterzhofen Süd“ wird in der Fassung vom 27.04.2023 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Verwaltung wird mit 
  • der Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die Behörden und Bürger,
  • der Einholung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans nach § 6 Abs. 1 BauGB,
  • der Vorbereitung der Ausfertigung der Bauleitpläne nach § 26 Abs. 2 GO,
  • der anschließenden Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans nach § 6 Abs. 5 i. V. m. § 6a Abs. 2 BauGB und
  • der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.05.2023 17:16 Uhr