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Erlass einer Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Wochen- und Jahrmärkte der Stadt Riedenburg (Marktsatzung - MS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.05.2023 ö beschließend 10.2

Beschluss

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Wochen- und Jahrmärkte der Stadt Riedenburg (Marktsatzung - MS)


Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und 2 der Gemein-deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung:

§ 1 Änderung

§ 2 Abs. 4 Satz 1 wird gestrichen und durch folgenden neuen Satz 1 ersetzt: 

Der Markt unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 beginnt um 15.00 Uhr und endet um 0.30 Uhr.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:41 Uhr