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Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Schambach - Abgabe einer Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.01.2024 ö beschließend 6.2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Es wird eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt abgegeben:

Von den Gemeindebürgern gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zahlreiche Stellungnahmen ein. Durch die geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Schambach wird bei den betroffenen Grundstückseigentümern massiv in ihr Grundrecht auf Eigentum eingegriffen. Die vorgebrachten Einwendungen enthalten insbesondere folgende Punkte:

  • unzureichende Information der betroffenen Grundstückseigentümer
  • Wertverlust der betroffenen Grundstücke und Gebäude
  • steigende Versicherungsbeiträge, bzw. keine Versicherungsabschlussmöglichkeit
  • schwieriger Erhalt von Bestandsbauten
  • Unverhältnismäßigkeit des Vorhabens
  • keine Berücksichtigung der umgesetzten baulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz
  • Ausschluss der Hochwassergefahr durch den Bau des RMD-Kanals
Zahlreiche Grundstücke wurden hierbei in ihrer Höhenlage angepasst und der Wasserspiegel abgesenkt. Zudem kann der Wasserspiegel durch zwei Wehre, bzw. verschiedene Staumöglichkeiten angepasst werden. Seit dem Bau war kein drastischer Pegelanstieg mehr zu verzeichnen.

Als Vertretung der Riedenburger Gemeindebürger spricht sich der Stadtrat daher entschieden gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Schambach aus und fordert einen entsprechenden Erörterungstermin mit geeigneter und rechtzeitiger Unterrichtung der betroffenen Grundstückseigentümer.

Unabhängig davon ist zu prüfen, ob das Überschwemmungsgebiet aufgrund Fristablauf überhaupt noch festgesetzt werden kann. Die vorläufige Sicherung erfolgte am 14.09.2018. Die Festsetzungsfrist beträgt gemäß Art. 47 Abs. 3 Satz 2 BayWG fünf Jahre. Die Festsetzung hätte demnach bis spätestens 13.09.2023 erfolgen müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2024 11:55 Uhr