Neuerlass der Gebührenregelung für verkehrsrechtliche Anordnungen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Riedenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Gebührenregelung für verkehrsrechtliche Anordnungen
im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Riedenburg

gültig ab: 01.03.2024

Innerorts

Sicherungsmaßnahmen, halbseitige Sperrung der Straße mit und ohne Rad- und / oder Gehwegsperrungen
Zeitraum
Kosten
1 Tag
20,00 €
bis zu 1 Woche
30,00 €
bis zu 2 Wochen
40,00 €
ab 1 Monat
60,00 €
bis zu 3 Monaten
80,00 €
ab 6 Monate
110,00 €
bis zu 1 Jahr
250,00 €
Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 14 Tagen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 25,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.

Vollsperrung mit und ohne Umleitung
Zeitraum
Kosten
1 Tag
40,00 €
bis zu 1 Woche
50,00 €
bis zu 2 Wochen
60,00 €
ab 1 Monat
100,00 €
bis zu 3 Monaten
200,00 €
Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 4 Wochen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 35,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.

Außerorts

Sicherungsmaßnahmen, halbseitige Sperrung der Straße mit und ohne Rad- und / oder Gehwegsperrungen
Zeitraum
Kosten
1 Tag
30,00 €
bis zu 1 Woche
40,00 €
bis zu 2 Wochen
50,00 €
ab 1 Monat
80,00 €
bis zu 3 Monaten
120,00 €
Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 14 Tagen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 25,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.

Vollsperrung mit und ohne Umleitung
Zeitraum
Kosten
1 Tag
50,00 €
bis zu 1 Woche
100,00 €
bis zu 2 Wochen
110,00 €
ab 1 Monat
150,00 €
bis zu 3 Monaten
250,00 €
Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 14 Tagen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 40,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.

Innerorts/Außerorts

Nachtrag/Änderung: ½ der Gesamtgebühr der vorangegangenen verkehrsrechtlichen Anordnung, mind. 15,00 €
Verlängerung: ½ der Gesamtgebühr der vorangegangenen verkehrsrechtlichen Anordnung
Erstellung eines Verkehrszeichens- und/oder Beschilderungsplans (Gebührenordnungsnr. 399 der GebOSt): nach Aufwand pro angefangene Viertelstunde 12,80 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2024 11:55 Uhr