Neuerlass der Gebührenregelung für verkehrsrechtliche Anordnungen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Riedenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 22.02.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Gebührenregelung für verkehrsrechtliche Anordnungen
im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Riedenburg
gültig ab: 01.03.2024
Innerorts
Sicherungsmaßnahmen, halbseitige Sperrung der Straße mit und ohne Rad- und / oder Gehwegsperrungen
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Zeitraum
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Kosten
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1 Tag
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20,00 €
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bis zu 1 Woche
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30,00 €
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bis zu 2 Wochen
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40,00 €
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ab 1 Monat
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60,00 €
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bis zu 3 Monaten
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ab 6 Monate
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110,00 €
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bis zu 1 Jahr
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250,00 €
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Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 14 Tagen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 25,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.
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Vollsperrung mit und ohne Umleitung
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Zeitraum
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Kosten
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1 Tag
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40,00 €
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bis zu 1 Woche
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50,00 €
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bis zu 2 Wochen
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60,00 €
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ab 1 Monat
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100,00 €
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bis zu 3 Monaten
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200,00 €
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Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 4 Wochen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 35,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.
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Außerorts
Sicherungsmaßnahmen, halbseitige Sperrung der Straße mit und ohne Rad- und / oder Gehwegsperrungen
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Zeitraum
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Kosten
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1 Tag
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30,00 €
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bis zu 1 Woche
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40,00 €
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bis zu 2 Wochen
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50,00 €
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ab 1 Monat
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80,00 €
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bis zu 3 Monaten
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120,00 €
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Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 14 Tagen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 25,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.
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Vollsperrung mit und ohne Umleitung
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Zeitraum
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Kosten
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1 Tag
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50,00 €
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bis zu 1 Woche
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100,00 €
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bis zu 2 Wochen
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110,00 €
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ab 1 Monat
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150,00 €
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bis zu 3 Monaten
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250,00 €
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Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 14 Tagen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 40,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.
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Innerorts/Außerorts
Nachtrag/Änderung: ½ der Gesamtgebühr der vorangegangenen verkehrsrechtlichen Anordnung, mind. 15,00 €
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Verlängerung: ½ der Gesamtgebühr der vorangegangenen verkehrsrechtlichen Anordnung
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Erstellung eines Verkehrszeichens- und/oder Beschilderungsplans (Gebührenordnungsnr. 399 der GebOSt): nach Aufwand pro angefangene Viertelstunde 12,80 €
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.03.2024 11:55 Uhr