Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Finanzplan 2025 bis 2027, Stellenplan und weiteren Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 04.03.2024 ö beratend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit einem Gesamtvolumen von 29.002.700,00 €, den gleichbleibenden Hebesätzen für die Realsteuern, mit einer geplanten Kreditaufnahme von 2.089.055,00 € und Verpflichtungsermächtigungen von 2.015.000,00 € betreffend das Jahr 2025, sowie der Aufnahme eines Kassenkredites von bis zu 2.000.000,00 € wird als Haushaltssatzung 2024 der Stadt Riedenburg beschlossen. 

Ebenso werden der Haushaltsplan 2024 mit Stellenplan, Finanzplan und dem Investitionsprogramm 2025 bis 2027, sowie den sonstigen Anlagen beschlossen.

Haushaltssatzung
der Stadt Riedenburg
(Landkreis Kelheim)
für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Riedenburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen



und Ausgaben mit

15.858.050
EUR




und 

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen



und Ausgaben mit

13.144.650
EUR

somit im Gesamthaushalt mit


29.002.700

EUR




ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.089.055,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.015.000,00 € festgesetzt (verteilt auf folgende Jahre - 2025: 2.015.000,00 €).

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.  Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                          330   v. H.

b)  für die Grundstücke (B)                                                          310   v. H.

2.  Gewerbesteuer                                                                  345   v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (so z. B. zu §§ 25 bis 27 und § 36 KommHV) und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 14:31 Uhr