Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Wochen- und Jahrmärkte der Stadt Riedenburg (Marktsatzung - MS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 4.1

Beschluss

Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Wochen- und Jahrmärkte der Stadt Riedenburg (Marktsatzung - MS)


Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und 2 der Gemein-deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586), folgende Satzung:

§ 1 Änderung

§ 2 Abs. 4 wird gestrichen und durch folgenden neuen Abs. 4 ersetzt: 

1Der Markt unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 beginnt um 17.00 Uhr und endet um 0.30 Uhr. 2Der Aufbau der Marktstände erfolgt ab 15.00 Uhr.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 14:31 Uhr