Erlass einer Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 4.2

Beschluss

Verordnung der Stadt Riedenburg über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2024

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28.01.2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 25.10.2023 (GVBl. S. 606), folgende Verordnung:

§ 1

Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes dürfen in der Stadt Riedenburg die Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen an den angegebenen Tagen und Zeiten geöffnet sein:

Tag der Offenhaltung                                Offenhaltung ist veranlasst durch

07.04.2024
12.00 – 17.00 Uhr                                        Weißer-Sonntag-Markt

09.05.2024
12.00 – 17.00 Uhr                                        Christi-Himmelfahrts-Markt

28.07.2024
12.00 - 17.00 Uhr                                        Sankt-Anna-Markt

27.10.2024
12.00 – 17.00 Uhr                                        Spitzel-Markt

§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des § 17 des Ladenschlussgesetzes, die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 3

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 14:31 Uhr