Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 23 "Otterzhofen" - Einleitungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.06.2024 ö beschließend 3.1

Beschluss

Das Verfahren zum Erlass der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 23 „Otterzhofen“ wird mit dem folgendem Umgriff eingeleitet: 

  • Im Bereich der Klarstellung für den kompletten Dorfbereich
  • Im Bereich der Einbeziehung für folgende Flurnummern Gemarkung Otterzhofen: Teilfläche aus 3/2 (ca. 600 m²), Teilfläche aus 4/4 (ca. 600 m²), Teilfläche aus 27 (ca. 1.300 m²), Teilfläche aus 122/1 (ca. 750 m²) und Teilfläche aus 31 (ca. 800 m²)

Die anfallenden Kosten sind von den Eigentümern der einzubeziehenden Außenbereichsflächen zu tragen. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich ist ebenfalls durch diese auf eigene Kosten und eigenen Flächen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2024 16:05 Uhr