Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Altmühlmünster Hausnr. 39 (Flurnr. 72, Gemarkung Altmühlmünster)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö beschließend 2.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt, sofern im Hinblick auf den Hochwasserschutz keine Beeinträchtigungen gegeben sind.

Von der Böschungsoberkante des Gewässers ist ein Abstandsstreifen von mind. 5,00 m von jeglicher Bebauung, Einfriedung, Aufschüttung und intensiver Nutzung freizuhalten. 

Die erforderlichen Fachstellen sind am Verfahren zu beteiligen und mögliche abflussverbessernde Maßnahmen zu berücksichtigen.

Für Schäden, die am Triebwerkskanal aufgrund einer möglichen Überbauung oder bei den bzw. in Folge von Bauarbeiten entstehen, werden seitens der Stadt keine Kosten und keine Haftung übernommen.

Während der Bauphase ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zum ursprünglichen Bachbett einzuhalten um Setzungen, Verschiebungen, Undichtigkeiten, oder anderweitige Beschädigungen des Fließgerinnes einschließlich der Verrohrung zu vermeiden.

Für die Herstellung der Zufahrt hat der Bauherr um Schäden an dem verrohrten Bachlauf zu verhindern, eine Statik über die Tragfähigkeit des Rohrs vorzulegen. Die Herstellungskosten für die Zufahrt sind vom Bauherrn zu tragen. Zudem hat dieser für alle anfallenden Schäden, Instandhaltungskosten während der Bauzeit sowie gegebenenfalls entstehende Schäden am Rohr aufzukommen. Für anfallende Arbeiten am Rohr hat der Grundstückseigentümer den freien Zugang sicherzustellen.

Anfallende Mehrkosten für die Herstellung des Kanalhausanschlusses sind vom Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2025 15:04 Uhr