Nachträgliche Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses in Riedenburg, Mühlstraße 20a (Flurnrn. 108, 108/1 u. 113/2, Gemarkung Riedenburg)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 19.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 19.12.2024 | ö | beschließend | 4.1 |
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, nachträglich erteilt.
Zur Erfüllung der Stellplatzpflicht können durch Ablösungsvertrag zwei Stellplätze abgelöst werden.
Die Untere Denkmalschutzbehörde und Untere Naturschutzbehörde sind am Verfahren zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.01.2025 15:18 Uhr