Bundestagswahl 2025 - Festlegung des Erfrischungsgelds für die Wahlhelfer
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 19.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 19.12.2024 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Bei der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindet, erhält jeder Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.01.2025 15:18 Uhr