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Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung der Stadt Riedenburg
(Stellplatzsatzung)

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), folgende Satzung:

§ 1 Änderung

§ 4 wird gestrichen und in Anlehnung an die Mustersatzung durch den folgenden neuen § 4 Möglichkeiten zur Erfüllung der Stellplatzpflicht ersetzt: 

  1. Die Stellplatzpflicht kann erfüllt werden durch
  1. Herstellung der notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück,
  2. Herstellung der notwendigen Stellplätze auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks, wenn dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist, oder
  3. Übernahme der Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze durch den Bauherrn gegenüber der Stadt (Ablösungsvertrag).

(2) Die Entscheidung über den Abschluss eines Ablösevertrags steht im Ermessen der Stadt. Der Bauherr hat keinen Anspruch auf Abschluss eines solchen Vertrags; dies gilt auch dann, wenn die Stellplätze nicht auf dem Baugrundstück oder in der Nähe des Baugrundstücks tatsächlich hergestellt werden können.

(3)        Der Ablösungsbetrag beträgt je Stellplatz 3.500,00 €. Die Einzelheiten über die Ablösung sind im Ablösungsvertrag geregelt.

(4) Der Ablösungsvertrag ist vor Erteilung der Baugenehmigung abzuschließen. Ist die Erteilung einer Baugenehmigung nicht erforderlich, so ist der Vertrag spätestens einen Monat vor Baubeginn abzuschließen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.11.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 17.11.2021 15:26 Uhr