Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 60 "Prunn West 2" und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60a "Prunn West 2 neu" - Einleitung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.11.2021 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der Bebauungsplan Nr. 60 „Prunn West 2“ wird aufgehoben. Gleichzeitig erfolgt für das Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60a „Prunn West 2 neu“ mit einem Lärmschutzwall entlang der Staatsstraße 2230.

Das Bebauungsplangebiet umfasst die Grundstücke Flurnummern 116 Tfl., 118, 119, 127, 128, 128/2 Tfl., 130, 130/2, 130/3, 131, 132, 133, 134/2 Tfl. und 139/20 Tfl. der Gemarkung Prunn.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und es wird keine Umweltprüfung durchgeführt. Hinsichtlich des Grünordnungsplans wird von der Möglichkeit des Art. 4 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz Gebrauch gemacht und der Grünordnungsplan auf die wesentlichsten Teile des Bebauungsplans beschränkt.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, in einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dringend benötigtes Bauland zu schaffen. Des Weiteren ist es erforderlich, die Abflusssituation bei Niederschlagswasserereignissen zu verbessern und Kosten bei der Erschließung einzusparen.

Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Alternativ ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 1 „Lärmschutzwall/Sickerbecken“ zum Bebauungsplan Nr. 60 „Prunn West 2“ wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 11:36 Uhr