Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Riedenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.11.2021 ö beschließend 4.2

Beschluss

Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Riedenburg
(Kita-Gebührensatzung)

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) folgende Satzung:

§ 1 Änderung

§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Das Essensgeld beträgt 3,60 € / Tag im Kindergarten, in der Kinderkrippe 2,80 € / Tag.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung am 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 11:36 Uhr